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ab Werk
auch (ex works, bzw. EXW) - Hierbei handelt es sich um eine Frachtklausel (vgl. auch Incoterm). Die Lieferbedingung ab Werk besagt, dass der Warenempfänger (Kunde) für den Transport - ab Werk - des Lieferanten verantwortkich ist. Der Kunde muss in diesem Fall den Transport selbst organisieren, versichern und bezahlen.
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