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  • Zollausschluss

    auch Zollausschlussgebiet, ist der Teil eines Staatsgebietes, welcher nicht zum Zollgebiet gehört. D.h. für importierte Güter gilt: Solange ein Gut noch im Zollausschluss verbleibt wird kein Einfuhrzoll fällig. Die Einfuhrzollschuld entsteht erst mit der Herausnahme aus dem Zollausschlussgebiet zur Verbringung ins Zollgebiet. Beispiel für ein Zollausschlussgebiet: Freihafen

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