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Konsignationslager
Lager für Konsignationsware - d.h. für Waren, die sich bei einer externen Partei (z.B. beim Kunde) befinden, jedoch noch im Besitz des Lieferanten sind. Die Zahlung dieser Ware erfolgt erst an den Lieferanten, wenn sie verkauft oder genutzt wird. Diese Ware wird auch als Kommissionsware bezeichnet. Oft wird das Konsignationslager räumlich separat getrennt, um eine bessere physische Kontrolle der Bestände zu ermöglichen.
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