Ergebnisse im Detail
Kabotagefreiheit
Als Kabotagefreiheit bezeichnet man die Erlaubnis zum Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen. Z.B.: Die generelle Erlaubnis für Schiffe mit Flagge der EU-Staaten zur Beförderung von Personen und/oder Gütern zwischen Lade- und Löschplätzen an Deutschen Binnenwasserstraßen. Vgl. auch: Kabotage
TOP Jobs
Koordinator (m/w/d) Fuhrpark
Kellmünz an der Iller | Butzbach GmbH Industrietore
Team Lead Operations (m/w/d)
Bornheim | DSV Stuttgart GmbH & Co. KG
Head of Logistics (m/w/d)
Sinsheim | GEBHARDT Fördertechnik GmbH
