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  • Kabotagefreiheit

    Als Kabotagefreiheit bezeichnet man die Erlaubnis zum Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen. Z.B.: Die generelle Erlaubnis für Schiffe mit Flagge der EU-Staaten zur Beförderung von Personen und/oder Gütern zwischen Lade- und Löschplätzen an Deutschen Binnenwasserstraßen. Vgl. auch: Kabotage

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