Ergebnisse im Detail

  • Incoterms

    INCOTERMS ist die Kurzform für: International Commercial Terms, (deut.: Internationale Handelsklauseln) Die Incoterms sind Regeln im Frachtverkehr für den internationalen Handel. Die Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer in Paris veröffentlicht.

    Die Incoterm-Klauseln werden in Form von je 3 Buchstaben (z.B. EXW oder FCA) definiert, regeln aber jeweils zehn grundsätzliche Verpflichtungen des Lieferanten und des Empfängers. U.a. wird in den Details der einzelnen Incoterms geregelt:
    Beschaffung der Dokumente (für Ein- bzw. Ausfuhr),
    Abschluss von Beförderungs- und/ oder Versicherungsverträgen,
    Form und Ort der Lieferung,
    Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer,
    Kostenteilung der Frachtkosten,
    Übernahme (auch anteilig) von Versicherungsprämien,
    Leistung von Einfuhr- bzw. Ausfuhrzoll,
    etc.
    Durch Nutzung der international gültigen Incoterms in Kaufverträgen wird eine unterschiedliche Auslegung von nationalem Handelsrecht in den beteiligten Ländern weitgehend vermieden. Dadurch leisten die Incoterms einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung des globalen Handels.
    Die aktuelle Fassung der Incoterms (Incoterms 2010) ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten, dabei wurden die Zahl der gülzigen Incoterms von vorher 13 auf nun 11 reduziert:

    EXW - Ex Works/Ab Werk
    FCA - Free Carrier/Frei Frachtführer
    FAS - Free Alongside Ship/Frei Längsseite Schiff
    FOB - Free On Board/Frei an Bord
    CFR - Cost and Freight/Kosten und Fracht
    CIF - Cost, Insurance and Freight/Kosten, Versicherung und Fracht
    CPT - Carriage Paid To/Frachtfrei
    CIP - Carriage, Insurance Paid To/Frachtfrei versichert
    DAP - Delivered At Place/ Geliefert benannter Ort
    DAT - Delivered At Terminal /Geliefert Terminal
    DDP - Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt




    http://iccwbo.org

    http://logistik-pro.de/index_incoterms.php

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