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Gefahrenübergang
Der Gefahrübergang ist Bestandteil des Vertrages zwischen Lieferant und Warenempfänger. In dieser Vertragspassage wird der Übergang des Risikos vom Lieferanten auf den Empfänger (i.d.R. der Kunde) zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort entlang der Lieferkette geregelt.
Üblichweise wird der Gefahrenübergang durch Nennung von Incoterm-Klauseln bestimmt.
Eine klare Regelung vor Beginn des Transports ist für den Fall einer Beschädigung oder eines Verlusts oder einer Verschlechterung der Ware auf dem Transportweg zwingend erforderlich.
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