Ergebnisse im Detail

  • FAS

    Free alongside ship - ist eine Incoterm 2010 - Klausel

    FAS; F-Gruppe; Haupttransport wird vom Käufer bezahlt:

    Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer zu übergeben.

    FAS: free alongside ship (...named port of shipment) « » frei Längsseite Schiff (...benannter Verschiffungshafen)

    Transportart: gültig für See- und Binnenschiffstransport 

    Formalitäten / Lizenzen
    Verkäufer: Auf Verlangen des Käufer und auf dessen Kosten und Gefahr (Risiko) dem Käufer bei der Beschaffung  aller für die Ausfuhr notwendigen Papiere zu unterstützen.
    Käufer: Auf eigene Kosten und Gefahr (Risiko) die Aus- und Einfuhr der Waren zu organisieren (ggf. auch den Transport durch Drittländer).

    Lieferung
    Der Verkäufer muss zum vereinbarten Zeitpunkt die Ware am vom Käufer genannten Ladeplatz des genannten Verschiffungshafen anliefern.

    Risiko-/Gefahrenübergang
    Der Risiko-/ Gefahrenübergang vom Verkäufer auf den Käufer ist vollzogen, wenn die Ware gemäß Punkt Lieferung (s.o.) als geliefert gilt.

    Kostenteilung

    Verkäufer: 
    • Transport bis zum Verschiffungshafen und Bereitstellung Längsseite Schiff.
    • Zölle, Steuern, Kosten der Zollformalitäten sowie andere öffentliche Abgaben die für die Aus- Waren anfallen.
    Käufer:
    • Alle Kosten nach der Lieferung frei Längsseite Schiff durch den Verkäufer
    • Zölle, Steuern, Kosten der Zollformalitäten sowie andere öffentliche Abgaben die für die Einfuhr der Waren (auch für Transporte durch Drittländer) anfallen.
    • Kosten für die Unterstützung des Verkäufers bei der Ausfuhr.

    Liefernachweis, Transportdokumente, DFÜ-Nachrichten
    Der Verkäufer muss dem Käufer alle Dokumente zum Nachweis der erfolgten Lieferung auf eigene Kosten ausstellen und dem Käufer übergeben/übermitteln (DFÜ).

    Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung
    Der Verkäufer muss zu seinen Lasten Prüfungen der Lieferqualität vor der Übergabe der Waren an den Käufer durchführen bzw. durchführen lassen (Qualitätsprüfung, Messen, Wiegen, Zählen).
    Der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Waren in einer dem Transport angemessene Verpackung bereitstellen. Die Verpackung ist zu Kennzeichnen.

    sonstige Verpflichtungen:
    Der Verkäufer muss dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr bei der Erstellung aller zusätzlichen für die Abwicklung erforderlichen Dokumente unterstützen.





    http://logistik-pro.de/index_incoterms.php

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